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Personenschaden

Personenschaden

Sind Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt worden, habe Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Für den eingetretenen Personenschaden wird ein bestimmter Geldbetrag von dem Schädiger gezahlt. Damit soll dem Geschädigten ein Ausgleich für die entstandene Beeinträchtigung durch die Verletzung geleistet sowie eine Genugtuung erreicht werden.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab. Der Grad der Beeinträchtigung bestimmt die Höhe des Anspruchs. In der Praxis richtet man sich nach Schmerzensgeldtabellen. Darin sind die von Gerichten zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge aufgelistet, so dass man einen Richtwert für vergleichbare Fälle erhält.

Die von den Versicherungen unterbreiteten Schmerzensgeldvorschläge fallen häufig sehr unterschiedlich hoch aus. So kann es passieren, dass zwischen den Schmerzensgeldbeträgen für ähnliche Verletzungen große Differenzen liegen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Unsere Erfahrung bei der Abwicklung von Unfällen können wir gegenüber der Versicherung einbringen und dafür sorgen, dass das Schmerzensgeld nicht zu niedrig ausfällt.

Haushaltsführungsschaden

Haushaltsführungsschaden

Häufig ist der Anspruch auf den Haushaltsführungsschaden gar nicht bekannt. Die Versicherer weisen auf diesen Anspruch nicht hin, so dass in vielen Fällen dieser Anspruch nicht geltend gemacht wird, obwohl die Voraussetzungen vorliegen.

Nimmt der Geschädigte Aufgaben im Haushalt war und kann er diese infolge des Unfalls nicht ausführen, so besteht ein  Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine dafür notwendige Hilfskraft. Das gilt auch dann, wenn gar keine Haushaltshilfe eingestellt wird.

Probleme entstehen bei der Bemessung der Höhe des Haushaltsführungsschadens. Hier muss zunächst der Umfang der Haushaltstätigkeit bestimmt werden. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle (Größe der Familie, Ausstattung des Haushalts, Garten u.s.w.). Anschließend wird nach Tabellen und entsprechenden Berechnungsformeln die Höhe des Schadens festgestellt.

Für den Laien ist die Berechnung des Haushaltsführungsschadens nahezu unmöglich. Nutzen Sie dazu unser Wissen und unsere Erfahrung. So können Sie sicher sein, dass Ihnen alle Schadenspositionen vollständig erfüllt werden.