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Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)

Keine Angaben gegenüber der Polizei! Bei keinem Straftatbestand ist dieser Rat wichtiger als bei dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt. Die Weichen des Verfahrens werden in den meisten Fällen bei dem ersten Kontakt mit der Polizei gestellt. Angaben die in die Ermittlungsakt gelangt sind, werden sich in der Regel nachteilig für den Betroffenen auswirken und können im späteren Verlauf nur selten korrigiert werden.  Eine Stellungnahme kann zum richtigen Zeitpunkt nach Akteneinsicht und anwaltlicher Beratung abgegeben werden.

§ 316 StGB verbietet das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol oder berauschender Mittel. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille vor. Bei niedrigeren Promillewerten können alkoholbedingte Fahrfehler zu der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit und damit zur Strafbarkeit führen.

Trunkenheit am Steuer

Wird von der Polizei vor Ort bereits eine Atemalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr festgestellt, wird eine Blutentnahme durchgeführt. Der Betroffene sollte sich zwar nicht gegen die Blutentnahme wehren, ihr aber auch nicht zustimmen. Im späteren Verlauf des Verfahrens kann dann die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme geprüft werden. Eine unrechtmäßige Blutentnahme kann dazu führen, dass die Blutprobe im Verfahren nicht verwertet werden darf.

Dem Betroffenen wird in der Regel noch vor Ort die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und der Führerschein beschlagnahmt. Ab diesem Moment darf der Betroffene kein Fahrzeug mehr führen.

Das Fahren unter Alkohol wird mit Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung von ca. 1 Jahr ausgesprochen.

Probleme ergeben sich in der Praxis immer dann, wenn der Fahrer nach der Fahrt noch Alkohol zu sich genommen hat. Der sogenannte Nachtrunk erschwert die Feststellung des Promillewertes zum Zeitpunkt der Fahrt.

Im Rahmen der Verteidigung kann besondere Aufmerksamkeit auf der Vermeidung der Fahrerlaubnisentziehung liegen. Durch die richtige Verteidigungsstrategie kann gegebenenfalls der Entzug der Fahrerlaubnis verhindert oder eine kürzere Sperrfrist erreicht werden. Lassen Sie sich unverbindlich zu den Erfolgsaussichten und den möglichen Kosten der Verteidigung beraten.