Es kann verschiedene Gründe geben, einen Führerschein im EU-Ausland zu erwerben. Probleme können sich aber bei der Anerkennung in Deutschland ergeben. Das Fahren mit einer nicht anerkannten Fahrerlaubnis kann als Straftat gewertet werden. Es sind also einige Voraussetzungen für die Anerkennung zu beachten.
Damit der Auslandführerschein anerkannt wird, muss der Inhaber bei der Ausstellung seinen Wohnsitz über einen längeren Zeitraum n dem Ausstellerland gehabt haben. Steht im Führerschein der deutsche Wohnort, wird die Anerkennung versagt.
Hängt die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis von der Vorlage einer MPU ab, kann diese unter Umständen mit einer ausländischen Fahrerlaubnis umgangen werden. Allerdings ist in diesen Fragen viel Bewegung in der Gesetzgebung und Rechtsprechung, so dass eine ausführliche Beratung zur aktuellen Rechtslage unbedingt notwendig ist. Andernfalls ist die Anerkennung der Auslandsfahrerlaubnis nicht sichergestellt.
Problematisch ist auch die Erteilung einer ausländischen Fahrerlaubnis in den Fällen, wenn nach dem Entzug der Fahrerlaubnis eine Sperre für die Wiedererteilung verhängt wurde. Wird die neue Fahrerlaubnis noch vor Ablauf der Sperrfrist erteilt, wird die Anerkennung im Inland versagt.
Aufgrund der komplizierten Rechtslage sollten Sie sich vor dem Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis von unseren auf verkehrsrechtliche Fragen spezialisierten Rechtsanwälten beraten lassen. Auch wenn Ihnen die Anerkennung im Inland versagt wurde, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist unsere Beauftragung für Sie zudem ohne zusätzliche Kosten verbunden.
Seit dem Jahr 2006 ist Sebastian Dorschner auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig und betreut Mandanten in allen Belangen rund um Führerschein und Auto. Rechtsanwältin Bianca Woop ist im Jahr 2010 zur Kanzlei dazu gestoßen.
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