Wir helfen Ihnen, das Fahrverbot zu vermeiden. Aus der Praxis wissen wir, dass eine große Anzahl von Bußgeldbescheiden fehlerhaft ist.
Wichtig ist zunächst, dass gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird. Anhand der Verfahrensakte prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrverbotes überhaupt vorliegen. Das ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn bereits Verjährung eingetreten oder die Messung nicht verwertbar ist. Bedienfehler der Messbeamten führen möglicherweise dazu, dass das Messergebnis im Verfahren gar nicht verwendet werden darf oder zumindest ein größerer Toleranzabzug vorgenommen werden muss.
Gegebenenfalls gibt es auch die Möglichkeit, dass das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt wird.
Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie vorab über die möglichen Verteidigungsstrategien und die zu erwartenden Kosten.