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Fahrverbot vermeiden – so gehts!

Fahrverbot vermeiden

In der heutigen Zeit ist das Auto für viele Menschen im beruflichen Alltag unverzichtbar. Auch im privaten Bereich sind Viele auf den Führerschein angewiesen. Die Anordnung eines Fahrverbotes kann daher für die Betroffenen erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Fahrverbot vermeiden


Wir helfen Ihnen, das Fahrverbot zu vermeiden. Aus der Praxis wissen wir, dass eine große Anzahl von Bußgeldbescheiden fehlerhaft ist.

Wichtig ist zunächst, dass gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird. Anhand der Verfahrensakte prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrverbotes überhaupt vorliegen. Das ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn bereits Verjährung eingetreten oder die Messung nicht verwertbar ist. Bedienfehler der Messbeamten führen möglicherweise dazu, dass das Messergebnis im Verfahren gar nicht verwendet werden darf oder zumindest ein größerer Toleranzabzug vorgenommen werden muss.

Gegebenenfalls gibt es auch die Möglichkeit, dass das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt wird.

Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie vorab über die möglichen Verteidigungsstrategien und die zu erwartenden Kosten.

Fahrverbot umwandeln


Gesetzlich ist vorgesehen, dass von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, wenn den Betroffenen das Fahrverbot besonders hart treffen würde. Eine solche besondere Härte kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Betroffene beruflich auf seinen Führerschein angewiesen. Aber auch die private Lebenssituation kann ausschlaggebend für ein Absehen vom Fahrverbot sein, beispielsweise, wenn das Fahrzeug zur Pflege von hilfebedürftigen Personen benötigt  wird.

Ob das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt wird, liegt im Ermessen der Behörde bzw. des zuständigen Bußgeldrichters. Erforderlich ist dazu eine genaue Analyse der konkreten Situation des Betroffenen. Es müssen alle Umstände, die das Fahrverbot als besondere Härte darstellen, zusammengetragen werden.

Aber auch dann ist das Umwandeln des Fahrverbotes kein Selbstläufer. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass in vielen Fällen tatsächlich ein Absehen vom Fahrverbot erreicht werden kann und gute Chancen bestehen, dass das Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße abgewendet werden kann.

Gern erarbeiten wir anhand Ihrer konkreten Situation eine Verteidigungsstrategie, um das Fahrverbot zu vermeiden. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.

Fahrverbot verzögern


Sollte sich das Fahrverbot nicht vermeiden oder in eine höhere Geldbuße umwandeln lassen, kann das Verfahren zumindest verzögert werden. Durch die Verzögerung kann der Zeitpunkt des Fahrverbotes beeinflusst werden.

Der Antritt des Fahrverbotes kann auf diese Weise um mehrere Monate verschoben werden. So haben Sie die Möglichkeit, das Fahrverbot zu einem günstigen Zeitpunkt (z.Bsp. Urlaub) anzutreten. Die Folgen des Fahrverbotes lassen sich so zumindest abschwächen.

Je nach Länge der Verzögerung sind dazu geeignete prozessuale Maßnahmen einzuleiten. Wichtig ist, dass gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird. Dadurch wird die Rechtskraft verhindert. Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig und ein Hinauszögern des Fahrverbotes ist nicht mehr möglich.

Nehmen sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie über die einzuleitenden Verfahrensschritte und die zu erwartenden Kosten.