Soforthilfe vom Verkehrsrechtsanwalt. Kostenfreier Erstkontakt!

0441 - 18131670

Home » Leistungen » Bußgeld » Rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß

Wenn es zweimal beim Überqueren der Ampelkreuzung blitz, sind Sie vermutlich in die Rotlichtfalle getappt. Jetzt kommt es darauf an, wie lange die Ampel bereits auf Rot war und ob Sie tatsächlich erst bei Rotlicht die Haltelinie überquert haben.

Beim Rotlichtverstoß hängen die Folgen von der Dauer des Rotlichts ab. Man unterscheidet zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß und dem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Rotlichtverstoß

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel  gerade erst auf Rot umgesprungen ist. Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Geldbuße von 90 €. Dazu werden 3 Punkte eingetragen. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Rotlichtphase bereits 1s oder länger angedauert hat. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß zieht eine Geldbuße von 200 € sowie ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. 4 Punkte in Flensburg gibt es obendrauf.

Die Messung erfolgt in der Regel durch stationäre Messgeräte. Dabei treten in der Praxis immer wieder Fehlmessungen auf. Es lohnt sich also die Messung zu überprüfen. Bereits wenige Zehntel können über Fahrverbot oder Punkte entscheiden.

Im Rahmen der Akteneinsicht können wir die Messung auf Fehler überprüfen und Messfehler aufdecken. Die zu erwartenden Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.