Soforthilfe vom Verkehrsrechtsanwalt. Kostenfreier Erstkontakt!

0441 - 18131670

Home » Leistungen » Führerschein/MPU » Entzug der Fahrerlaubnis

Entzug der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis kann in einem Strafverfahren bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr durch ein Gericht entzogen werden. Aber auch die Fahrerlaubnisbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrerlaubnis entziehen oder eine Begutachtung der Fahreignung durch eine MPU prüfen lassen.

Zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis von dem Fahrverbot. Ein Fahrverbot ist ein zeitlich begrenztes (1 bis 3 Monate) Verbot, Kraftfahrzeuge  im Straßenverkehr zu führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis führt hingegen zum vollständigen Erlöschen der Fahrerlaubnis, so dass diese erst wieder neu beantragt werden muss.

Entzug der Fahrerlaubnis

Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von 18 Punkten

Hat der Fahrerlaubnisinhaber die 18 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erreicht, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Behörde steht dabei kein Ermessen zu, so dass von dieser Entziehung der Fahrerlaubnis auch nicht abgesehen werden kann, wenn der Betroffene beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist. Dem Betroffenen darf dann frühestens nach Ablauf von 6 Monaten und der Vorlage einer positiven Begutachtung zur Fahreignung (MPU) wiedererteilt werden.

Trotzdem lohnt es sich, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu überprüfen. Möglich ist zum Beispiel, dass im Verkehrszentralregister noch Punkte berücksichtigt wurden, die eigentlich schon gelöscht sein müssten.

Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Nichteignung

Die Fahrerlaubnis kann aber auch dann entzogen werden, wenn die Behörde davon ausgeht, dass der Betroffene ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr ist. In der Regel ist das der Fall, wenn der Betroffene harte Drogen konsumiert hat.

Hat die Behörde Zweifel an der Eignung, wird die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPPU) verlangt. Zweifel bestehen beispielsweise bei einem weiderholten Verkehrsverstoß unter Alkohol oder bei einem Verstoß mit mehr als 1,6 Promille. Nur wenn das Gutachten nicht innerhalb der gesetzten Frist eingereicht oder negativ ausfällt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

In diesen Fällen sollten die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung der MPU genau geprüft werden. Nicht selten sind die Anordnungen der Behörde inhaltlich oder aus formalen Gründen rechtswidrig.

Nutzen Sie unser spezielles Wissen im Verkehrsrecht. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um den Entzug der Fahrerlaubnis und der Wiedererteilung.