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Flensburger Punktesystem (Verkehrszentralregister)

In das Verkehrszentralregister in Flensburg werden neben den Punkten sämtliche Entscheidungen in Bezug auf die Fahrerlaubnis eingetragen. Was genau eingetragen wird, regelt § 28 Straßenverkehrsgesetz. Darunter fallen Bußgeldbescheide, Strafurteile bei Straftaten in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden über die Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Maßnahmen nach dem Punktesystem.

Zu beachten ist, dass bei Bußgeldbescheiden eine Eintragung erst ab einer Geldbuße von 40 Euro erfolgt. Ziel einer Verteidigung im Bußgeldverfahren kann daher sein, dass die Geldbuße auf unter 40 Euro abgesenkt wird, um eine Eintragung von Punkten zu vermeiden.

Punktesystem

Die Eintragung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfolgt nach einem Punktesystem. Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 bis 4 Punkten und Straftaten mit 5 bis 7 Punkten bewertet.

Je nach Punktestand sieht das Gesetz verschiedene Maßnahmen vor. Beim Erreichen von 8 Punkten wird der Betroffene durch die Behörde verwarnt. Ab 14 Punkte erfolgt eine verbindliche Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wir dieser Anordnung nicht innerhalb einer gesetzten Frist Folge geleistet, wird die Fahrerlaubnis bis zum Nachweis des Aufbauseminars entzogen. Werden 18 Punkte erreicht, erfolgt der endgültige Entzug der Fahrerlaubnis.

Wenn Sie Ihren Punktestand wissen möchten oder erfahren möchten, welche Eintragungen im Verkehrszentralregister über Sie derzeit gespeichert sind, können Sie über uns eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister anfordern.

Gern beraten wir Sie zu den Fragen rund um das Punktesystem. Nehmen Sie dazu unverbindlich Kontakt zu uns auf.