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Rechtsberatung bei Fragen rund um Werkstatt und Reparatur

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Thema Werkstatt und Reparatur. Zu unseren Mandanten zählen Werkstätten sowie Privatpersonen. Wir kennen also beide Seiten, so dass eine optimale Beratung gewährleistet ist.

In der Praxis treten häufig Probleme auf, wenn sich Werkstatt und Kunde über die Durchführung des Reparaturauftrages streiten. Für den Kunden stellt sich dann die Frage, ob die Reparatur den gewünschten Erfolg hatte oder ob der Fehler nach wie vor vorhanden ist. Wenn die Reparatur tatsächlich fehlgeschlagen ist, ist zu klären, ob die Werkstatt nachbessern muss oder der Kunde nicht die volle Vergütung zahlen muss.

Reklamiert der Kunde eine vermeintlich mangelhafte Reparatur obwohl die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde, gilt es für die Werkstatt, die Reklamation abzuwehren. Dadurch entsteht ein Arbeitsaufwand, der von der eigentlichen Arbeit abhält. In diesen Fällen übernehmen wir für Sie die Vertretung und halten Ihnen so den Rücken frei.

Aktuelle Nachrichten

Unternehmerpfandrecht nur gegen Eigentümer

Bezahlt der Kunde seine Rechnung für eine Reparatur seines Fahrzeugs nicht, kann die Werkstatt das sogenannte Werkunternehmerpfandrecht an dem Auto geltend manchen. Der Kunde bekommt das Fahrzeug erst dann heraus, wenn die Vergütung vollständig beglichen wurde. Problematisch wird die Angelegenheit

Werkstatt darf mehrmals nachbessern

Wenn nach einer Reparatur der Fehler nicht beseitigt wurde, hat die Werkstatt zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung. Bevor der Auftraggeber von der Werkstatt Schadensersatz verlangen kann, kann die Werkstatt versuchen, die Reparatur selbst mangelfrei durchzuführen. Der Auftraggeber isst daher zunächst