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Was tun nach einem Unfall?

Was tun nach einem Verkehrsunfall

Bei der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall stehen Sie als Geschädigter einer gegnerischen Haftpflichtversicherung gegenüber. Für die Versicherung ist die Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall ein tägliches Geschäft. Sie stehen damit einem Gegner gegenüber der durch die Erfahrung und das Wissen einen erheblichen Vorteil hat. Durch anwaltliche Beratung schaffen Sie hier Waffengleichheit und sichern, dass auch alle Ihre Ansprüche effektiv durchgesetzt werden.

Warum Rechtsanwalt einschalten?

Unbedingt Rechtsanwalt einschalten!

Das Verkehrsrecht ist mit seinen zahlreichen Gesetzen und Verordnungen und der zugehörigen Rechtsprechung ein komplizierter Paragrafendschungel. Für den Laien ist es nahezu unmöglich, die Rechtslage zu überblicken. Ohne anwaltliche Hilfe führt das zwangsläufig zu finanziellen Einbußen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Die Versicherung hat nichts zu verschenken. Das häufig unmittelbar nach einem Unfall angebotene Schadensmanagement der Versicherer nützt in erster Linie der Versicherung, die damit Geld spart. Lassen Sie sich bevor Sie solche Angebote annehmen von uns beraten, damit Sie kein Geld verschenken.

Und das Beste für Sie: Unsere Rechtsanwaltskosten übernimmt bei einem unverschuldetem Unfall vollständig die gegnerische Kraftfahrzeugversicherung. Für sie entstehen mit unserer Beauftragung damit keine Kosten.

Schadensregulierung der Versicherer

Schadensregulierung der Versicherer

Zahlreiche Versicherungen werben für ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen. Und das vor allem mit immer billigeren Versicherungsprämien. Der Kunde will sein Fahrzeug ja auch möglichst kostengünstig versichern. Der Kostendruck macht sich dann aber bei der Schadenregulierung bemerkbar. So wurde das „Schadensmanagement der Versicherer“ entwickelt.

Im Rahmen des Schadensmanagements versucht die Versicherung die komplette Abwicklung des Schadensfalles zu steuern und in Ihrem Sinne zu optimieren. Dem Geschädigten wird eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung in Aussicht gestellt. Die Versicherung bedient sich dann zum Teil vertraglich gebundener Reparaturwerkstätten oder Sachverständiger.

Ihr Nachteil: Die Vertragspartner handeln nach den Vorgaben der Versicherung.  Schadensschätzungen fallen zu gering aus, zu hohe und falsche Ermittlungen des Restwertes führen zu einem Totalschaden obwohl der noch gar nicht vorliegt oder Reparaturen werden nicht mit der notwendigen Qualität durchgeführt.  Letztlich verlieren Sie dadurch Schadenersatzansprüche in erheblicher Höhe und die Versicherung spart Geld.

Wichtig: Sie bestimmen den Ablauf der Schadenregulierung. Sie haben das Recht, einen eigenen Sachverständigen und einen frei gewählten Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie können sich auch die Reparaturwerkstatt selbst aussuchen.

Nutzen Sie unser spezialisiertes Wissen und unsere Erfahrung und setzen Sie sämtliche, Ihnen zustehende Schadensersatzansprüche durch. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, die Rechtsanwaltsgebühren zu tragen, so dass für Sie durch unsere Beauftragung keine Kosten entstehen.

Sachverständigen einschalten? Ja oder nein?

Sachverständigen einschalten?

Nach einem Unfall sollte der Schaden in jedem Fall durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Im Gegensatz zu einem einfachen Kostenvoranschlag ist das Sachverständigengutachten für die Versicherung bindend und hat in einem möglichen Schadensersatzprozess vor Gericht Beweiskraft.

Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu dem Schadenspositionen, die von der Versicherung erstattet werden müssen. Nur bei einem eindeutigen Bagatellschaden (nur kleine oberflächliche Lackkratzer) ist das Einschalten eines Sachverständigen nicht erforderlich.

Durch den Sachverständigen werden unter anderem die Reparaturkosten, die Reparaturdauer, der Wiederbeschaffungswert, die Wertminderung und  der Restwert des Fahrzeugs ermittelt. Anhand des Gutachtens können wir dann entscheiden, welche Schadensersatzansprüche Ihnen gegen die Versicherung zustehen und durchsetzbar sind.

Durch unsere tägliche Arbeit in der Schadenregulierung arbeiten wir mit Sachverständigen zusammen, die nicht in Verbindung mit Versicherern stehen. Gern sind wir Ihnen bei der Suche nach einem Gutachter behilflich.

Schadensregulierung mit Kaskoversicherung

Schadensregulierung mit Kaskoversicherung

Haben Sie einen Verkehrsunfall ganz oder zum Teil selbst verschuldet, können Sie Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. In welchem Umfang die Kaskoversicherung Ihren Fahrzeugschaden ersetzt, bestimmt sich nach dem jeweiligen versicherungsvertrag. In der Regel werden Mietwagenkosten, Abschleppkosten oder Nutzungsausfall nicht von der Kaskoversicherung ersetzt.

Die Kaskoversicherung zahlt den Fahrzeugschaden unabhängig davon, von wem der Unfall verschuldet wurde. Eingeschränkt wird die Leistungspflicht der Versicherung dann, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Sollte die Versicherung die Leistung unter Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ablehnen, sollte der Versicherungsnehmer keinen weiteren Angaben gegenüber der Versicherung machen. In dieser Situation muss die Rechtslage genau geprüft werden. Gleiches gilt, wenn die Versicherung unter Hinweis auf eine Nichtzahlung der Versicherungsprämie die Leitung verweigert.

Häufig wird Ihnen als Unfallbeteiligten eine Mithaftung angerechnet. Das würde bedeute, dass sie einen Teil Ihres Schadens selbst tragen müssten. Durch eine Kombination von gegnerischer Haftpflichtversicherung und eigener Vollkaskoversicherung bei der Abrechnung des Schadens können Sie einen höheren Schadensersatz erhalten. Das sogenannte Quotenvorrecht sorgt dafür, dass Sie auf Schadenspositionen wie den Selbstbehalt oder den Rückstufungsschaden nicht verzichten müssen.

Um am Ende nicht auf Schadensersatz zu verzichten, sollten Sie fachkundigen Rat einholen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir beraten Sie gern.

Kosten der Schadensregulierung

Kosten der Schadensregulierung

Keine Angst vor den Kosten der Schadenregulierung! Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Zu dem zu erstattenden Schaden gehören auch die Rechtsanwaltskosten. Ihre Rechtsanwaltsgebühren werden also von der Haftpflichtversicherung getragen. Die Schadenregulierung per Anwalt ist für Sie in diesem Fall kostenlos.

Auch wenn Sie eine Mitschuld am Verkehrsunfall tragen, werden die Rechtsanwaltskosten je nach Verschuldensquote von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht für Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, übernimmt diese für Sie die sonstigen Kosten.

Die Schadenregulierung ist also in den meisten Fällen für Sie mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Wir übernehmen für Sie neben der Schadenregulierung auch die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, gern beraten wir Sie vorab zu den Kosten ausführlich.