Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird immer dann angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Eine MPU wird beispielsweise dann verlangt, wenn ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr geführt wurde oder die 18 Punkte-Grenze in Flensburg überschritten wurden.
Bei der MPU wird ein Gutachten erstellt, das feststellt, ob der Betroffene geeignet ist, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Das Gutachten setzt sich aus einem medizinischen Teil und einem psychologischen Teil zusammen. Die genaue Untersuchungsfrage wird von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegt.
Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Fahreignung nicht besteht, wird die Fahrerlaubnis entzogen oder auf einen Antrag nicht wiedererteilt.
Gerade weil mit dem MPU-Gutachten weitreichende Folgen für die Fahrerlaubnis verbunden sein können, lohnt sich ein Blick darauf, ob die gesetzlichen Vorgaben von der Behörde eingehalten wurden. In der Praxis stellt sich hin und wieder heraus, dass die Anordnung der MPU rechtswidrig war und deshalb keine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen durfte. Die Rechtswidrigkeit kann bereits aus formalen Gründen beispielsweise wegen einer ungenügenden Begründung der Anordnung vorliegen.
Als auf Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Anordnung der MPU. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Gern beraten wir Sie vorab über die möglichen rechtlichen Aschritte und die zu erwartenden Kosten.
Seit dem Jahr 2006 ist Sebastian Dorschner auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig und betreut Mandanten in allen Belangen rund um Führerschein und Auto. Rechtsanwältin Bianca Woop ist im Jahr 2010 zur Kanzlei dazu gestoßen.
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