Sie brauchen einen Verteidiger!
Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie das Recht zu Schweigen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Eine Verpflichtung mit den Verfolgungsbehörden zu reden gibt es nicht. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile im Verfahren.
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten, sollten Sie sich zunächst von uns über die Rechtslage beraten lassen. Wir werden zunächst Akteneinsicht beantragen und können anhand des Ermittlungsergebnisses gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.
Im Strafverfahren werden die Weichen für eine effektive Verteidigung frühzeitig gestellt. Es ist wichtig bereits in einem frühen Zeitpunkt auf das Ermittlungsverfahren einzuwirken. Auf diese Weise kann gegebenenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindert oder der Anordnung einer MPU entgegen gewirkt werden.