Sie haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Mangelfrei bedeutet, dass das Fahrzeug den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und keine Funktionsstörungen aufweist. In der Praxis treten bei dieser Frage oftmals Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer auf.
Wer einen Neuwagen kauft, darf ein fabrikneues Fahrzeug erwarten. Fabrikneu bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen dürfen. Ist diese Zeitspane größer muss das der Käufer nicht mehr akzeptieren.
Um einen Mangel handelt es sich auch dann, wenn durch Werbeaussagen bei dem Käufer eine Erwartung geschaffen wurde, die nicht erfüllt wird. Wird beispielsweise mit einem besonders sparsamen Benzinverbrauch geworben, den das Fahrzeug aber nicht erreicht, stellt das einen Mangel dar.
Beim Gebrauchtwagenkauf wird regelmäßig zwischen Verkäufer und Käufer die Frage thematisiert, ob das Fahrzeug früher einen Unfallschaden hatte. Stellt sich nachträglich heraus, dass das Fahrzeug entgegen den Angaben des Verkäufers nicht unfallfrei ist, liegt ein Mangel vor, der die Gewährleistungsansprüche auslöst.