Gerade auf Autobahnen fahren die Autos häufig auch bei höheren Geschwindigkeiten in kurzen Abständen. Wie groß der Abstand zum Vordermann sein muss, ist in der StVO nicht konkret festgelegt.
Der notwendige Sicherheitsabstand wird nach einer Faustformel bestimmt. Grundsätzlich gilt, dass ein Sicherheitsabstand in Höhe des halben Tachowertes eingehalten werden soll.
Ein Abstandsverstoß liegt immer dann vor, wenn der Sicherheitsabstand über eine längere Strecke unterschritten wurde. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bereits eine Abstandsunterschreitung auf einer Strecke ca. 300m einen vorwerfbaren Abstandsverstoß darstellt.
Bereits bei einem Abstandsverstoß von weniger als 5/10 des halben Tachowertes gibt es Punkte in Flensburg. Beträgt der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes droht ein einmonatiges Fahrverbot.
Zur Ermittlung des Abstandes kommen häufig Videosysteme zur Anwendung. Eine genaue Auswertung der Videoaufzeichnung kann zum einen Messfehler aufdecken. Zudem können wir feststellen, ob sich der zu geringe Abstand durch Bremsen oder Spurwechsel des Vordermanns ergeben hat. In solchen Fällen kann gegebenenfalls ein Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot vermieden werden.
Nutzen Sie unsere Erfahrung. Wir informieren Sie vorab über Verteidigungsmöglichkeiten und die zu erwartenden Kosten.
Seit dem Jahr 2006 ist Sebastian Dorschner auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig und betreut Mandanten in allen Belangen rund um Führerschein und Auto. Rechtsanwältin Bianca Woop ist im Jahr 2010 zur Kanzlei dazu gestoßen.
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