Der Kauf eines Neuwagens stellt für die meisten eine große finanzielle Aufwendung dar. Umso wichtiger ist, dass das Fahrzeug dann auch in dem vertraglich vereinbartem zustand geliefert wird. Der Händler ist verpflichtet, Ihnen das Fahrzeug in einem mangelfreien Zustand zu übergeben.
Der erste wichtige Schritt beim Fahrzeugkauf ist der Abschluss des Kaufvertrages. Bei den Vertragsgesprächen sollten Sie darauf achten, dass alle abgesprochenen Sonderwünsche und Vereinbarungen auch in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden. Zum einen wird dadurch Klarheit über die vereinbarten Leistungen geschaffen. Zum anderen wird Ihnen im möglichen späteren Streitfall der Beweis über die ausgehandelten Details erleichtert.
Aufmerksamkeit ist auch geboten bei eventuellen Preisanpassungsklauseln. Liegt zwischen Bestellung und Herstellung oder Auslieferung ein größerer Zeitraum, wird der Händler versuchen, den zwischenzeitlich gestiegenen Preis auf Sie abzuwälzen. Einen höheren Preis müssen Sie aber nur dann zahlen, wenn eine Preisanpassungsklausel auch wirksam vertraglich vereinbart wurde.
Steht der der große Moment der Übergabe des Neuwagens an, gilt es, das Fahrzeug auf Mängel sofort umfassend zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, ist richtiges Handeln gefragt. Zu klären ist, ob Sie Nacherfüllung oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten können.
Gern beraten wir Sie zu allen Fragen rund um den Autokauf. Nehmen Sie dazu unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Seit dem Jahr 2006 ist Sebastian Dorschner auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig und betreut Mandanten in allen Belangen rund um Führerschein und Auto. Rechtsanwältin Bianca Woop ist im Jahr 2010 zur Kanzlei dazu gestoßen.
Erfahren Sie mehr...
Dorschner & Partner Rechtsanwälte
Westerstraße 23a
26121 Oldenburg
Telefon: 0441-18131670
Fax: 0441-18131679
E-Mail: kontakt@adp-verkehrsrecht.de