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Werkstatt darf mehrmals nachbessern

Wenn nach einer Reparatur der Fehler nicht beseitigt wurde, hat die Werkstatt zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung. Bevor der Auftraggeber von der Werkstatt Schadensersatz verlangen kann, kann die Werkstatt versuchen, die Reparatur selbst mangelfrei durchzuführen. Der Auftraggeber isst daher zunächst an die ursprünglich beauftragte Werkstatt gebunden.

Doch in den meisten Fällen ist das Vertrauen zwischen den Vertragspartnern verloren. Möchte der Auftraggeber sich von dem Vertrag lösen, muss aber zunächst der Nachbesserungsmöglichkeit gegeben werden. Doch wie viel Versuche hat die Werkstatt zur Nachbesserung.

Bei einer Fahrzeugreparatur handelt es sich in der Regel um einen Werkvertrag. Bei einem Kaufvertrag gilt die Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen. Anders als im Kaufrecht, ist die Anzahl der Nachbesserungsversuche bei Werkverträgen aber nicht gesetzlich geregelt. Wie oft der Auftraggeber einen Nachbesserungsversuch dulden muss, hängt bei einem Werkvertrag von den Umständen des Einzelfalles ab.  Es kann sein, dass auch nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen noch nicht von einem Fehlschlag auszugehen ist.

In der Praxis ist es daher besonders wichtig, sich fachkundig beraten zu lassen, bevor man weitere Schritte einleitet. Sonst kann es passieren, dass man auf den zusätzlichen Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleibt.

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