Verbraucht der gekaufte Neuwagen deutlich mehr Benzin als in den Werbematerialien angegeben, kann der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten. Das Oberlandesgericht Hamm sah bei einem tatsächlichen Mehrverbrauch von 10% einen Mangel, den der Käufer nicht hinnehmen muss. Der Käufer hatte
Seit dem Jahr 2006 ist Sebastian Dorschner auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig und betreut Mandanten in allen Belangen rund um Führerschein und Auto. Rechtsanwältin Bianca Woop ist im Jahr 2010 zur Kanzlei dazu gestoßen.
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