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Mehrverbrauch um 10% rechtfertigt Rücktritt vom Kaufvertrag

Verbraucht der gekaufte Neuwagen deutlich mehr Benzin als in den Werbematerialien angegeben, kann der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten. Das Oberlandesgericht Hamm sah bei einem tatsächlichen Mehrverbrauch von 10% einen Mangel, den der Käufer nicht hinnehmen muss.

Der Käufer hatte von einem Autohaus einen neuen PKW Renault Scenic gekauft. In den Werbeprospekten wurde das Fahrzeug mit einem bestimmten Verbrauch, der nach zertifizierten Messverfahren ermittelt wurde, beworben. Bei der Nutzung des Fahrzeugs hatte der Käufer jedoch festgestellt, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte deutlich höher als der angegebene verbrauch lagen. Er forderte deshalb den Verkäufer zur Nachbesserung auf. Da es dem Verkäufer aber nicht gelang, die Verbrauchswerte zu senken, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte den Kaufpreis zurück. Der Verkäufer verweigerte die Rückabwicklung und verwies hinsichtlich des Benzinverbrauchs darauf, dass dieser von der  individuellen Nutzung abhängt.

So landete der Streit vor Gericht. Die Richter beauftragten einen Sachverständigen mit der Prüfung des Verbrauchs. Aber auch der Gutachter konnte die im Prospekt angegebenen Verbrauchswerte unter Laborbedingungen nicht erreichen. Das Gericht gab deshalb dem Käufer Recht und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises. Zwar müsse der Käufer davon ausgehen, dass der Verbrauch von der Fahrweise des Nutzers beeinflusst wird und daher von den Prospektangaben abweichen kann. Nicht mehr hinnehmen müsse das der Käufer aber dann, wenn auch unter Testbedingungen eine Abweichung von 10 % vorliegt.

(OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013 – I 28 U 94/12)

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