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Blitzer inbrandgesetzt

Blitzer Inbrandgesetzt – keine Brandstiftung

Die gute Nachricht zuerst: Wenn Sie geblitzt wurden, können Sie die Geschwindigkeitsmessanlage in Brand setzen ohne eine Bestrafung wegen Brandstiftung nach § 306 StGB fürchten zu müssen. So entschied das OLG Braunschweig in einem Strafverfahren gegen einen Verkehrsteilnehmer, der nachdem er geblitzt wurde, das Messgerät angezündet hatte.

Das OLG Braunschweig sah keine Strafbarkeit wegen Brandstiftung gegeben, da es sich bei dem Blitzer nicht um eine technische Einrichtung im Sinne des Gesetzes handelt und das Anzünden eines Geschwindigkeitsmessgerätes keine gemeingefährliche Handlung darstellt. Zwar werde der Messanlageneigentümer geschädigt, es werden aber keine sonstigen Rechtsgüter beeinträchtigt.

Nun aber die schlechte Nachricht: Wer einen Blitzer anzündet, macht sich natürlich wegen Sachbeschädigung strafbar. Es ist und bleibt verboten. Wir raten daher dringend von einer Nachahmung ab.

Wenn sie geblitzt wurden, kommen Sie doch lieber zu uns. Wir helfen Ihnen ganz legal bei der Verteidigung gegen den Blitzer. So können Sie Punkte und Fahrverbot vermeiden.

 

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