Der Betreiber einer Fahrschule kann keine Privilegierung bei der Erteilung einer Fahrtenbuchauflage für sich in Anspruch nehmen. Gerade die besondere Verantwortung einer Fahrschule führt zu einem öffentlichen Interesse an der Ermittlung des Fahrers nach einer Ordnungswidrigkeit. So sah es der
Seit dem Jahr 2006 ist Sebastian Dorschner auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig und betreut Mandanten in allen Belangen rund um Führerschein und Auto. Rechtsanwältin Bianca Woop ist im Jahr 2010 zur Kanzlei dazu gestoßen.
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