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Parken in der Umweltzone kostet 40 €

Das Befahren einer Umweltzone wird mit einer Regelgeldbuße von 40 Euro geahndet. Für die Betroffenen ist besonders ärgerlich, dass es neben dem Bußgeld auch noch einen Punkt in Flensburg gibt. Gefahr erwischt zu werden läuft aber nicht nur wer mit dem Auto ohne entsprechende Plakette angehalten wird.

Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass bereits das Parken in einer Umweltzone ohne gültige Plakette eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Auch das parkende Fahrzeug nimmt am Verkehr teil. Unverhältnismäßig sei diese Auslegung des der Vorschrift nicht. Es sei eher unwahrscheinlich, dass ein parkendes Fahrzeug ohne Benutzung des Motors in die Umweltschutzzone bewegt wurde.

In dem entschiedenen Fall war an dem Auto zwar eine Plakette  angebracht. Diese wies aber nicht das gleiche Kennzeichen wie das Fahrzeug auf. Gültigkeit erlangt die Plakette aber nur dann, wenn die Plakette auch genau für das Fahrzeug ausgestellt wurde, auf dem sie angebracht ist.

(OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013 – 1 RBs 135/13)

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